Die Grundsteuer wird bei eigenen Immobilien regelmäßig fällig. Ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt spielt dabei keine Rolle. Die Höhe der Steuer auf das Eigentum oder auch Erbbaurechten, variiert jeweils von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist in der Regel der Wert des Grundstücks. Die Konkrete Höhe der Grundsteuer für eine Immobilie kann vor Ort beim zuständigen Finanzamt erfragen werden.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Grundsteuergesetz GrStG
Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer (§§ 25 – 31)
§ 25 Festsetzung des Hebesatzes
Grundsteuer-Reformgesetz GrStRefG
Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts

Stand: 2020

Hinweis: Fragen Sie bei steuerlichen Angelegenheiten das Finanzamt oder einen dafür spezialisierten Steuerberater. Er kann Ihnen unterstützend zur Seite stehen, damit Sie mögliche Fehler schon im Vorfeld vermeiden können.

Teileigentum

Als Teileigentum bezeichnet das Wohnungseigentumsgesetz das Sondereigentum an Räumen. Bei einem Teileigentum, der im Wohnungseigentumsrecht zum Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes gehört, wird der Aufteilungsplan dazu, normalerweise...

Angebotspreis

Durch ein Angebot, richtet sich ein Anbieter an eine bestimmte Person, ein Unternehmen oder einen Personenkreis und erklärt unter welchen Voraussetzungen er bereit ist, seine Immobilie oder Maklertätigkeit zu erfüllen. Der Anbieter ist rechtlich an sein Angebot...

Erbbaurecht

Unter Erbbaurecht versteht man das unveräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Dieses Recht ist prinzipiell vererbbar und veräußerbar. Bei eine Immobilienfinanzierung wird das Erbbaurecht wie ein Grundstück behandelt...